Ab Freitag, 9. Oktober 2020
Hier finden Sie Inländische Hochinzidenzgebiete: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VIII/_startseite/Artikel_2020/_Informationen_ Urlauber/teaser_informationen_urlauber.html
Sehr geehrte Gäste hier haben wir einiges wissenswerte aus dem Bundesland Schleswig- Holstein, rund um die Pandemie zusammengetragen und hoffen ihnen damit ein wenig an nützlichen Infos zu übermitteln. Wichtige Rufnummern und KontaktmöglichkeitenBürgertelefon
SH E-Mail-Postfach Ärztlicher
Bereitschaftsdienst Wenn Sie sich krank fühlen, versuchen Sie es bitte erneut bzw. kontaktieren Sie telefonisch Ihre Hausarztpraxis. Die Rufnummer 116117 wird zurzeit stark frequentiert, insofern müssen Sie Wartezeiten mit einrechnen. Wenn Sie allgemeine – nicht medizinische Fragen zu Covid-19 oder den ergriffenen Maßnahmen haben, wenden Sie sich bitte an eines der zur Verfügung stehenden Bürgertelefone.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html
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Inhalte entnommen bei - https://www.schleswig-holstein.de/DE/Home/home_node.html hier finden sie alles Aktuelle. Bei Ankunft im Urlaubsdomizil: 4.8 Bei Anreise haben die Gäste schriftlich zu versichern, dass sie selbst keine respiratorischen Symptome aufweisen oder direkten Kontakt zu einer mit SARS-CoV 2 infizierten Person hatten. Ebenso haben sie zu versichern, im Falle einer nachgewiesenen Ansteckung während ihres Aufenthalts umgehend die Rückreise nach Maßgabe des zuständigen Gesundheitsamts an ihren Erstwohnsitz anzutreten und Kosten und Organisation hierfür selbst zu übernehmen. Gibt es eine Verpflichtung, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen? In Schleswig-Holstein gelten seit dem 29. April 2020 die Regelungen der Mund-Nasen-Bedeckungsverordnung. Damit besteht in Schleswig-Holstein nun die Pflicht, bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs einschließlich Taxen, beim Betreten von Geschäften, überdachten Flächen von Einkaufszentren sowie Verkaufs- und Diensträumen von Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Personen, die keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und für die keine der Ausnahmen zutreffen, ist das Betreten der Geschäfte oder die Nutzung des ÖPNV nicht gestattet. Welche Regeln gelten für das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung? Mund-Nasen-Bedeckungen können aus Stoff genähte Bedeckungen sowie Schals, Tücher, Schlauchschals und Stoffzuschnitte oder andere Materialien sein, die geeignet sind, Mund und Nase vollständig zu bedecken. Ein situationsbedingtes Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Bevölkerung kann tröpfchenbedingte Übertragungen reduzieren. Wichtig dabei ist: Die Abstandsregel von 1,5 Meter Distanz zu anderen Personen sowie die strikte Einhaltung der Hygienemaßnahmen gelten weiterhin! Was ist beim Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zu beachten? Mund und Nase müssen beim Aufenthalt in den oben genannten Bereichen bedeckt bleiben. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist neben der Einhaltung der übrigen gebotenen Hygienemaßnahmen (insbesondere Abstandsregeln und Händehygiene) als mechanische Barriere ein ergänzender Schutz. Stoffmasken sollten vor der ersten Anwendung und nach Gebrauch bei mindestens 60 Grad in der Waschmaschine gewaschen werden. Anwendungsfehler beim Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung können der Schutzwirkung schaden. Es ist zu beachten, dass das Durchfeuchten einer Mund-Nasen-Bedeckung durch Atmen oder Niesen die Barrierewirkung reduziert. Dann ist die Mund-Nasen-Bedeckung zu wechseln. Beim Absetzen einer Mund-Nasen-Bedeckung muss eine Kontamination der Hände durch Berühren der Außenseite vermieden werden. Die Mund-Nasen-Bedeckung soll nach dem Tragen so verstaut werden, dass eine Kontamination der Umgebung vermieden wird, also z.B. in einem Einweg-Beutel (z.B. Müll- oder Gefrierbeutel). Wichtig bleibt die Händehygiene nach dem Abnehmen der Mund-Nasen-Bedeckung, vor Berühren des Gesichtes, vor dem Verzehr von Lebensmitteln oder nach Kontakten zu Oberflächen im öffentlichen Raum. Wie erfolgt die Reinigung und Desinfektion der Mund-Nasen-Bedeckung? Die Mund-Nasen-Bedeckung ist nach dem Gebrauch bei mindestens 60 Grad in der Waschmaschine zu waschen. Der Einsatz eines Desinfektionsmittels bei geringerer Temperatur ist nicht zu empfehlen, da eine wirksame Desinfektion thermisch, also durch die Temperatur von mindestens 60 Grad, erreicht wird. Sofern Mund-Nasen-Bedeckungen aus Kunststoff verwendet werden, sind diese einer Wischdesinfektion zu unterziehen. Mund-Nasen-Bedeckungen, die weder bei 60 Grad gewaschen noch wischdesinfiziert werden können, sind unmittelbar nach dem Tragen zu entsorgen. Den Vollständigen Text finden sie hier: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Dossier/Gesundheit_Hygiene.html
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https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Allgemeines/allgemeines_node.html Das können Sie tun, um sich zu schützenDie Landesregierung hat Mitte März beschlossen, soziale Kontakte im alltäglichen Miteinander zu Beschränken. Die Regelungen sollen die Ausbreitung von SARS-CoV-2 bremsen und dabei helfen, Infektionsketten nachzuverfolgen und besonders anfällige Gruppen zu schützen. Ziel ist es, Ärzte und Krankenhäuser so wenig wie möglich zu belasten und gleichzeitig die Möglichkeiten der Gesundheitsversorgung auszubauen. Alle Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins können dabei helfen, das neuartige Coronavirus auszubremsen können:
Die 10 wichtigsten Hygiene-Tipps der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung https://www.infektionsschutz.de/coronavirus.html Hinweise zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
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