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Mietbedingungen:
Allgemeine
Bedingungen für die Vermietung von Ferienwohnungen
Der
verbindliche Mietvertrag ist abgeschlossen, sobald der Mieter, Feriengast die
Reservierungsbestätigung unterschrieben an den Vermieter zurückgesandt
oder die Bestätigung per E-Mail, Fax an den Vermieter gesendet hat und der
Vermieter dies seinerseits per Post,
E-mail oder Fax
bestätigt hat.
Bei Abschluss des Vertrages wird eine
Anzahlung von 10% fällig.
Die Restzahlung bitte vor Übergabe der Wohnung vor Ort oder per
Überweisung begleichen.
Der Mieter
verpflichtet sich, die Wohnung und das Inventar pfleglich zu
behandeln und jedwede Schäden, Mängel und Beanstandungen bis 12:00 Uhr des
auf den Anreistag folgenden
Tages zu melden.
Spätere Reklamationen werden nicht
akzeptiert und können nicht angerechnet
werden.
Das Geschirr ist im sauberen Zustand und die Wohnung
ist besenrein zu
übergeben.
Der Müll wie Flaschen, Papier und sonstiger Abfall kommt in die
bereitgestellten Behälter.
Der Mieter haftet für von ihm selbst oder
seinen Begleitpersonen an der Wohnung, dem Haus oder am Grundstück
herbeigeführte Schäden in vollem Umfang.
Bei einem kurzfristigen Ausfall von
Einrichtungsgegenständen,
der öffentlichen Versorgung oder durch
höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Preisminderung.
Der Gast gewährt dem Vermieter eine Frist
von 36 Stunden zur
Beseitigung der Mängel.
Wir bitten Sie, die Fenster bei
Abwesenheit zu schließen, insbesondere
an der Westseite (Gefahr von
Wassereintritt bei schwerem Unwetter)
Der Vermieter darf nach vorheriger
Absprache mit dem Mieter das Mietobjekt betreten. In besonderen
Situationen, z.B. Gefahr für andere Gäste oder das Mietobjekt (z.B.
Unwetter m. Starkregen), darf der Vermieter das Objekt auch ohne
Anwesenheit des Mieters öffnen und betreten.
Bereitgestellte Spielgeräte etc. sind
nicht Bestandteil des Mietvertrages. Die Nutzung geschieht grundsätzlich
auf eigene Gefahr. Selbstverursachte Schäden
bitte dem Vermieter mitteilen um den
Schaden zu besprechen und zu beheben.
Der vereinbarte
Mietpreis bezieht sich auf die im
Vertrag
festgelegte Personenzahl. Werden darüber
weitere
Personen in der Wohnung untergebracht, ohne
mit
dem Vermieter Rücksprache gehalten zu haben, so ist
dieser berechtigt einen Aufschlag von 10,-- Euro pro Tag und Person zu
erheben.
Der Mieter, Feriengast ist im Falle einer
Kündigung des Mietvertrages verpflichtet, den Mietausfall abzüglich
ersparter Aufwendungen des Vermieters zu ersetzen falls es diesem trotz
üblicher Bemühungen um neue Mieter nicht gelingt, das Mietobjekt in dem
betreffenden Zeitraum anderweitig zu vermieten.
In jedem Fall bleibt der Mieter auch im
Fall einer Kündigung zur Zahlung der vereinbarten Reservierungsgebühr
verpflichtet. Die Rückforderung einer bereits bezahlten
Reservierungsgebühr ist aus geschlossen.
Stellt der Mieter, Feriengast einen
geeigneten Nachmieter kann der Mieter, Feriengast seine
Schadenersatzpflicht abwenden.
Tritt der Mieter vom Vertrag zurück und
ist keine anderweitige Vermietung möglich hat der Vermieter einen
Schadenersatzanspruch.
bis 45 Tage vor Mietbeginn - 15 % des
Mietpreises
44 bis 30 Tage vor Mietbeginn - 50 % des
Mietpreises
29 bis 2 Tage vor Mietbeginn - 80 % des
Mietpreises
Rücktritt innerhalb von 1 Tag vor
Mietbeginn oder bei
Nichterscheinen - 95% des Mietpreises
Unabhängig davon ist eine Stornogebühr in Höhe
von 20,- € fällig.
Zur
Eliminierung des Kostenrisikos einer Stornierung für den Mieter empfehlen
wir, ähnlich wie bei Reisen zu fernen Zielen, den Abschluss einer
Reisekostenausfallversicherung
(z.B. ca. 20 € bei 500 € Reisepreis
Bei einer vorzeitigen Abreise besteht kein
Anspruch auf Erstattung
des Mietpreises.
Wir werden uns jedoch bemühen die
Unterkunft anderweitig zu vermieten und die Einnahmen entsprechend zu
verrechnen.
Stellt der Eigentümer dem Mieter einen
kostenlosen Internetzugang / Telefon zur Verfügung, übernimmt dieser
jedoch keine Haftung für die einwandfreie Funktion der Geräte sowie der
Leistung des Providers. Schadensersatzansprüche wegen einer fehlenden
Verbindung o.ä. sind ausgeschlossen. Der Mieter ist verantwortlich für
alle Aktivitäten im Internet während der vereinbarten Mietzeit. Der
Provider speichert die Verbindungsdaten bis zu 6 Monaten, so dass ein
etwaiger Aufruf strafrechtlich relevanter u. kostenpflichtiger Seiten
nachvollziehbar ist
Der Vermieter haftet im Rahmen der
Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietgegenstandes.
Der Vermieter kann nicht haftbar gemacht werden für Straßen- bzw.
Bauarbeiten, die er nicht selbst zu vertreten hat. Der Mieter zahlt auch
dann den vollen Mietpreis, wenn er meint, dass die Ferienunterkunft trotz
Beschreibung seinen Vorstellungen nicht entspricht.
Ist die angemietete Ferienunterkunft als
Nichtraucherwohnung angegeben, ist das Rauchen in allen Räumen verboten.
Es wird Kurtaxe (Ostseecard) erhoben.
Für eine eventuelle Skandinavienfahrt sind auch für
Kleinkinder
Ausweise erforderlich.
Gerichtsstand ist Oldenburg in Holstein.
Es wird, mit
Rücksicht auf die nachfolgenden Gäste, darum gebeten
nur auf
Balkon, Terrasse oder im Garten zu rauchen.
Ein
wiederholter Verstoß gegen diese Mietbedingungen berechtigen den Vermieter
zur sofortigen Kündigung des Gastaufnahmevertrags. Der Mieter hat die
Wohnung zu verlassen. Eine Rückzahlung des Mietbetrags kann nicht
erfolgen. Eine Nichträumung durch den Mieter wird als Hausfriedensbruch
zur Anzeige gebracht.
Salvatorische
Klausel:
Sollte eine der zuvor
beschriebenen Mietbedingungen rechtsungültig sein, so wird diese durch
eine sinngemäß am nächsten kommende Regelung ersetzt. Die anderen
Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig.
Wir freuen uns auf Sie und wünschen einen angenehmen und erholsamen Urlaub
in unserem Hause
Ihre
Familie Ramm
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